Aufgrund meiner neutralen Beraterstellung bin ich berechtigt, Nachweise für diverse Fördermittelanträge auszustellen! (Sachverständigennachweise)
KFW
Energieeffizient Sanieren - Kredit
Programmnummer 151 (Effizienzhaus)
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Programmnummer 152 (Einzelmaßnahmen)
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Energieeffizient Bauen
Programmnummer 153
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Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss
Programmnummer 430
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Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung
Programmnummer 431
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Erneuerbare Energien - Standart
Programmnummer 270, 274
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BAFA
Energiesparberatung:
„Vor-Ort-Beratung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Förderung der Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden.
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt.
Für die Integration bestimmter zusätzlicher Inhalte in den Vor-Ort-Beratungsbericht ist eine erhöhte Förderung möglich. Dabei kann zusätzlich entweder eine Förderung für die Integration von Thermografieaufnahmen (Thermografie) oder für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) bezuschusst werden. Eine Kombination der Förderung von Thermografie und Blower-Door-Test im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung, ist nicht möglich.
Erneuerbare Energien:
Haben Sie Interesse an der Errichtung einer thermischen Solaranlage, einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe? Oder haben Sie bereits eine derartige Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien errichtet?
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist für solche Anlagen weiterhin im Rahmen des Marktanreizprogramms eine Förderung möglich:
Weitere Informationen unter:
www.kfw.de
www.bafa.de
www.bine.info