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Energieausweis


Der Energieausweis für Gebäude: Jetzt brauchen auch Häuser einen Pass.
Ab dem
1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Denkmäler sind allerdings von der Verpflichtung ausgenommen einen Energieausweis vorlegen zu müssen. Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft.

Fragen Sie Ihren neuen Vermieter oder Ihren Makler nach dem Energieausweis. Dann sind die Heizkosten kein Glücksspiel mehr.

Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus ist, sollte den Vermieter bzw. Verkäufer nach dem Energieausweis fragen und sich über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren, in das er einziehen will. Miet- und Kaufinteressenten haben nämlich ab dem 1. Januar 2009 bei allen Wohngebäuden das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen, zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung. Kommen Wohnungs- oder Hausbesitzer ihrer Ausweispflicht nicht nach, drohen sogar Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Baudenkmäler sind von der Verpflichtung ausgenommen einen Energieausweis vorlegen zu müssen.

Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, hilft eine Skala von Grün nach Rot im neuen Energieausweis den Mietern oder Eigentümern in spe dabei, ihren künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.

Zu jedem Energieausweis gehören darüber hinaus Modernisierungsempfehlungen. Sie zeigen, mit welchen Maßnahmen die Energiebilanz des konkreten Gebäudes verbessert werden kann. Ein Blick darauf lohnt sich. In erster Linie helfen diese Empfehlungen dem Vermieter. Der Mieter kann diese Informationen jedoch zum Anlass nehmen, den Vermieter darauf anzusprechen. Viele Maßnahmen sind wirtschaftlich und rechnen sich auch dann, wenn der Vermieter einen Teil der Kosten auf die Kaltmiete umlegt. Um bis zu 85 Prozent lässt sich der Energiebedarf eines Gebäudes durch eine umfassende energetische Modernisierung eines Gebäudes reduzieren.

Hinweis: Die Modernisierungsempfehlungen dienen nur der Information. Eine Pflicht zu ihrer Umsetzung besteht nicht.

Unser Betrieb ist bei der dena gelistet, so dass Sie bei uns qualifizierte und gültige Energiepässe erstellen lassen können.

Die Deutsche Energieagentur (dena) hat für die Berechnung der Energieausweise ausgewählte Computerprogramme zugelassen. Wir verwenden die Programme von Hottgenroth und Dipl. Ing. Bially, welche für den ENERGIEPASS bewährt und erprobt sind.

Quelle: dena

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